Bodenschutz und Bodentechnologie

 

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Bodenschutz und Bodentechnologie

 

Bodenschutz und Altlasten

Böden sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie liefern Nahrungsmittel und Rohstoffe, speichern und filtern Wasser und können Schadstoffe abbauen. Sie bieten Flächen zur Besiedelung, für Verkehr und Freizeit. Und nicht zuletzt sind sie ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Jedoch können die Böden nicht alle dieser Funktionen gleichzeitig erfüllen. Zudem sind manche dieser Funktionen durch Verunreinigungen, Erosion, Humusrückgang und Verdichtung bedroht. Eingetretene Schäden sind kurzfristig kaum behebbar, denn fruchtbare Böden sind das Ergebnis langer physikalischer, chemischer und biologischer Prozesse: Bis sich ein Zentimeter neu bildet, dauert es 200 bis 300 Jahre.

Sorge bereitet, dass die Nutzung der Böden für Siedlung und Verkehr die anderen Funktionen immer weiter zurückdrängt. In jeder Sekunde werden in Deutschland fast elf Quadratmeter Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch genommen. Knapp die Hälfte davon wird versiegelt. Durch Versiegelung gehen aber zunehmend natürliche Bodenfunktionen wie Wasserdurchlässigkeit oder -speicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit sowie Lebensraum für Organismen verloren.

Gefahren für Böden können von alten Industrie- und Gewerbegrundstücken ausgehen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, sowie von Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert wurden. Wenn die Böden dort so verunreinigt sind, dass dies zu Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt, bezeichnet man diese Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten. Neben den Altlasten der industriellen Entwicklung gibt es auch Altlasten durch militärische Nutzung der Flächen und durch Rüstungsgüterproduktion.

Quelle: BMU.de

Aktuelle Termine

Neben eigenen Veranstaltungen der Kommission VI bieten vor allem Verbände und Forschungsinstitute zahlreiche Workshops, Seminare etc. zum Thema Bodenschutz und -technologie für DBG Mitglieder und Nicht-Mitglieder an. Mehr dazu können Sie auf unserer Webseite Aktivitäten der Kommission VI erfahren.